Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ermöglicht es, ein Fahrzeug ohne persönlichen Termin bei der Zulassungsstelle abzumelden. Voraussetzung sind eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode und Kennzeichen mit Stempelplaketten, die ebenfalls verdeckte Sicherheitscodes besitzen.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I wurde in der Regel nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt.
- Die Stempelplakette beziehungsweise beide Stempelplaketten verfügen über verdeckte Sicherheitscodes.
- Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die benötigten Codes liegen vollständig vor.
Wichtiger Hinweis vor dem Freilegen
Sobald die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten freigelegt sind, sind die Kennzeichen ungültig. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Fahrzeugabmeldung Direkt ist ein privater Dienstleister und keine Zulassungsbehörde.